Gesuche für einen Beitrag
Beiträge
Nutzniesser sind Nachkommen der Geschwister von Stifter Hans Fleiner.
An sie können Zuwendungen aus den Erträgen des Stiftungskapitals ausgeschüttet werden. Dafür ist ein begründetes Gesuch notwendig. Es sollte bis Anfang März an ein Kuratoriums-mitglied gerichtet werden.
Perenierende Beiträge und Kredite sind ausgeschlossen.
Die Kriterien für die Gesuchsteller werden gemäss einem Sitzungsbeschluss vom November 1977 gemäss bisheriger Praxis nach folgenden Prioritäten geprüft:
Schwerwiegende Krankheit
Unverschuldete Notsituationen
Studien- und berufliche Förderungsbeiträge
Besondere Umstände (z.B. Umzug, Todesfall in der Familie)
Termine
Die Jahressitzung findet jeweils im März statt. In Notfällen wurden auch schon Gesuchen übers Jahr stattgegeben. Die nächste Sitzung des Stiftungsrats 2023 findet am 1. April in Aarau statt.
Ausbildungsbeiträge
Gestützt auf den Sitzungsbeschluß vom 21.März 2000 erhalten alle 18-23-jährigen, direkten Nachkommen von Hans Fleiner einen jährlichen Studienbeitrag der Hans Fleiner‘schen Familienstiftung ohne Gesuch. Er nimmt pro Altersjahr etwas zu.
Modalitäten
Damit wir die aktuellen Adessen aller Verwandten nachführen können, sind wir dir dankbar, wenn du einem der dir nahestehenden Stiftungsrat jeweils deine Adresswechsel mitteilst.
Um den Zahlungsverkehr zu ermöglichen sende deine Adresse, Bankadresse oder diejenige von Postbank, Girokonto mit BLZ , IBAN und BIC per e-mail, an Dominique (s. unten), bitte auch später bei einer Adressänderung von dir oder bei Änderung der Bankadresse.