Sinn und Zweck
Die Hans Fleiner’sche Familienstiftung ist eine Wohlfahrtsstiftung.
Im Sinne des Stifters (Art.2 der Statuten) können Zuwendungen in Form von Geldbeträgen aus den Zinsen des Stiftungsvermögens ausgeschüttet werden an die Nachkommen der Geschwister des Stiftungsgründers, die unverschuldet in Not geraten sind oder einen finanziellen Zuschuss benötigen.
Die Nutzniesser sind heute die Nachkommen von Hans Fleiners Geschwistern und deren Nachkommen. Hans Fleiner selber war unverheiratet. Auch Bruder Fritz hatte keine Kinder. Somit sprechen wir von den Nachkommen der Stämme Fanny – Albert – Martha Fleiner.
Gemeinsamkeiten
Die Stiftung hat inzwischen einen neuen menschlich-gesellschaftlichen Aspekt erhalten. Früher, als die Anzahl der Stiftungsmitglieder klein war, hat man sich anlässlich der Sitzung im engeren familiären Kreis getroffen.
Seit der Gründung der Stiftung 1923 sind aus einem Dutzend Stiftungsmitglieder in 5 Generationen deren 100 geworden – alles interessante Menschen mit vielfältigen verschiedenen aber auch vielen gleichen Interessen – verstreut in der deutschen und romanischen Schweiz, Deutschland, Frankreich und den USA.
Im Jahr 2019 haben wir ein Familientreffen veranstaltet um sie zusammenzuführen. Es wurde zu einem vollen Erfolg und wir haben erlebt, wie selbstverständlich die Zugehörigkeit empfunden worden ist. Wiederholungen solcher Treffen sind auch in der Zukunft angesagt.